Steuerstrafrecht

Ein Feld für Experten

Das Steuer­straf­recht ist ein delikates und oft missver­stan­denes Gebiet. Doch mit Rechts­an­walt Dr. Behrens sind Sie in sicheren Händen. Als von der Deutschen Anwalts­aka­demie (DAA) zertifi­zierter Berater für Steuer­straf­recht und Fachan­walt für Steuer- und Steuer­straf­recht bringt er eine unvergleich­liche Expertise in diesen Bereich ein und findet Lösungen für seine Mandanten, die sowohl rechtlich fundiert als auch wirtschaft­lich sinnvoll sind.

Ob Sie Unterstüt­zung in einem laufenden Steuer­straf­ver­fahren benötigen, präven­tive Beratung suchen, um mögliche Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden, oder ob es um strafbe­frei­ende Selbst­an­zeigen geht – Dr. Behrens steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Selbst in komplexen Situati­onen, wie bei Durchsu­chungs­ver­fahren oder gar Untersu­chungs­haft, können Sie auf seine fundierte Beratung und Vertei­di­gung zählen.

Beim Steuer­straf­recht geht es im wesent­li­chen um:

Straftaten und Sankti­onen: Das Steuer­straf­recht befasst sich mit Straftaten im Zusammen­hang mit Steuern, wie z. B. Steuer­hin­ter­zie­hung oder Steuer­ver­kür­zung. Es legt fest, welche Handlungen strafbar sind und welche Strafen dafür verhängt werden können.

Strafver­fol­gung: Dieser Bereich des Rechts betrifft die strafrecht­liche Verfol­gung und Bestra­fung von Steuer­de­likten.

Beweis­si­che­rung und Strafmaß: Im Steuer­straf­recht geht es auch darum, Beweise zu sichern und das Strafmaß für Vergehen zu bestimmen.

Strafrecht­lich: Im Gegensatz zum Steuer­recht, das hauptsäch­lich zivilrecht­lich ist, ist das Steuer­straf­recht ein Teil des Strafrechts. Es kann zu Strafen wie Geldstrafen oder Freiheits­s­trafen führen.

Dr. jur. Stephan Behrens 
Zertifi­­zierter Berater für Steuer­straf­recht der Deutschen Anwalts­a­ka­­demie (DAA), 
Fachan­walt für Handels- und Gesell­­­­schafts­recht und für Steuer- und Steuer­straf­recht

Zu unseren spezia­li­sierten Dienst­leis­tungen im Steuer­straf­recht zählen:

Nacher­klä­rungen: Klare und präzise Darstel­lung steuer­recht­li­cher und steuer­straf­recht­li­cher Sachver­halte.

Selbst­an­zei­ge­be­ra­tung: Unterstüt­zung bei Selbst­an­zeigen, um potenzi­elle Strafen zu vermeiden oder zu minimieren.

Steuer­fahn­dungs­prü­fungen: Fachkun­dige Beglei­tung und Beratung während solcher Prüfungen.

text compli­ance: Systema­ti­sche Beratung zur Vermei­dung strafrecht­li­cher Risiken im Unternehmen.

Strafver­tei­di­gung: Umfassende Vertei­di­gung und Vertre­tung in steuer­straf­recht­li­chen Verfahren – von den ersten Ermitt­lungen bis hin zu möglichen Hauptver­hand­lungen.

Beistand: Profes­si­o­nelle Unterstüt­zung bei Durchsu­chungen, Verneh­mungen und in Haftfragen.


In der turbulenten See des Steuer­straf­rechts ist es unerläss­lich, einen erfahrenen Kapitän wie Dr. Behrens an Ihrer Seite zu haben, der den Kurs sicher steuert und dabei stets das Beste für Sie im Blick behält.