Aus büroorganisatorischen Gründen möchten wir Sie bitten,
Termine telefonisch zu vereinbaren, Unterlagen in unseren Briefkasten einzulegen
oder per Mail bzw. Post zu übersenden und bereits vereinbarte Termine bei Krankheit
oder Verhinderung rechtzeitig telefonisch abzusagen!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Persönliche, individuelle Rechtsberatung
Anders als viele Großkanzleien im Kreis Kleve wollen wir am Berufsbild des Rechtsanwalts als persönlicher Berater des Mandanten festhalten. Um unseren Mandanten einen umfassenden Rechtsschutz bieten zu können, sind wir auf allgemeinen sowie speziellen juristischen Gebieten tätig. Neben Privatpersonen gehören zu unserem Mandantenkreis am Niederrhein auch kleine und mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen.
Wir bieten eine frühzeitige Beratung in allen Rechtsfragen an und arbeiten eng mit fachlich spezialisierten Beratern zusammen.
Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über die Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Informationen rund um unsere Leistungen und Spezialgebiete. Ziel unserer Tätigkeit in Kevelaer ist es stets, für die rechtlichen Probleme unseres Mandantenkreises eine erfolgreiche und zufriedenstellende Lösung zu finden.
Unser Expertenwissen
Im umfangreichen Fachbereich Handels- und Gesellschaftsrecht ist es wichtig von Experten beraten zu werden. Deshalb werden Sie in diesem Gebiet von unserem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht betreut. Gerade im Steuerrecht und Steuerstrafrecht ist der Ratschlag eines erfahrenen Spezialisten sehr wertvoll. Mit unserem Fachanwalt für Steuerrecht haben Sie einen kompetenten und erfahrenen Berater und Vertreter. Die Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.
Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO) ist der Nachweis unter Anderem durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden und durch drei bestandene Leistungskontrollen (mit in der Regel fünfstündigen Klausuren) zu führen. Zum Nachweis der praktischen Erfahrung ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.