/

 

 

Aus büroorganisatorischen Gründen möchten wir Sie bitten,

Termine telefonisch zu vereinbaren, Unterlagen in unseren Briefkasten einzulegen

oder per Mail bzw. Post zu übersenden und bereits vereinbarte Termine bei Krankheit

oder Verhinderung rechtzeitig telefonisch abzusagen!


Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

.

  

Persönliche, individuelle Rechtsberatung


Anders als viele Großkanzleien im Kreis Kleve wollen wir am Berufs­bild des Rechts­anwalts als persönlicher Berater des Man­dan­ten fest­halten. Um unse­ren Man­danten einen um­fas­sen­den Rechts­schutz bieten zu können, sind wir auf all­ge­meinen sowie spe­ziel­len ju­ris­tischen Gebie­ten tätig. Neben Privat­personen g­ehö­ren zu un­se­rem Man­dan­ten­kreis am Niederrhein auch klei­ne und mittel­ständische Unter­nehmen aus ver­schie­denen Bran­chen.  

Wir bieten eine frühzeitige Beratung in allen Rechtsfragen an und arbeiten eng mit fachlich spezialisierten Beratern zusammen. 
Auf unserer Internetseite finden Sie alle In­for­ma­tionen über die Kanzlei sowie alles Wis­sens­wer­te und wichtige Informationen rund um unsere Lei­stungen und Spezialgebiete. Ziel unserer Tä­tig­keit in Kevelaer ist es stets, für die rechtlichen Pro­bleme unseres Man­danten­krei­ses eine er­folg­rei­che und zu­frie­den­stellende Lö­sung zu finden.


Unser Expertenwissen


Im um­fang­reichen Fach­bereich Handels- und Gesell­schaftsrecht ist es wichtig von Ex­perten beraten zu wer­den. Des­halb werden Sie in die­sem Ge­biet von unserem Fach­anwalt für Handels- und Gesell­schafts­recht betreut. Gerade im Steuer­recht und Steuer­straf­recht ist der Rat­schlag eines erfahre­nen Spezia­listen sehr wert­voll.  Mit un­serem Fach­anwalt für Steuer­recht haben Sie einen kompe­ten­ten und erfah­renen Be­rater und Vertre­ter. Die Fach­anwalts­bezeich­nung ist der Nach­weis beson­derer theo­reti­scher Kennt­nisse und prak­tischer Erf­ah­rungen auf dem jewei­ligen Rechts­gebiet. 

Gemäß der gelten­den Fach­anwalts­ordnung (FAO) ist der Nach­weis unter And­erem durch einen erfolg­reich ab­solv­ierten Fach­anwalts­lehr­gang mit 120 Zeit­stunden und durch drei bestan­dene Lei­stungs­kontrollen (mit in der Regel fünf­stünd­igen Klau­suren) zu füh­ren. Zum Nach­weis der prak­tischen Er­fah­rung ist eine be­stimm­te An­zahl von bea­rbei­teten Fäl­len aus dem jewei­ligen Fach­gebiet nötig.