Steuerrecht

Expertise an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Steuerrecht

In der komplexen Welt der Finanzen, wo Gesell­­schafts- und Steuer­recht mitein­ander verflochten sind, steht Rechts­an­walt Dr. Stephan Behrens als verläss­­li­cher Leucht­turm für Unternehmer und Geschäfts­­­führer bereit. Als renommierter Fachan­walt sowohl für Handels- und Gesell­­schafts­recht als auch für Steuer- und Steuer­straf­recht, vereint Dr. Behrens beispiel­hafte Kenntnisse und bietet so eine einmalige Beratungs­­leis­tung – gerade wenn es um Gründung, Umstruk­tu­rie­rung oder Übertra­­gung von Unternehmen geht.

Wichtige Bereiche des Steuer­rechts sind:

Regelungen und Vorschriften: Das Steuer­recht umfasst die gesetz­li­chen Regelungen und Vorschriften zur Erhebung von Steuern. Es legt fest, wer welche Steuern zu zahlen hat und wie diese berechnet werden.

Verwal­tungs­a­spekt: Das Steuer­recht bezieht sich hauptsäch­lich auf den „Verwal­tungs­a­spekt“ von Steuern. Es regelt, wie Steuer­er­klä­rungen abgegeben werden sollen, welche Abzüge erlaubt sind, usw.

Beratung und Planung: Steuer­recht­liche Angele­gen­heiten betreffen oft die Steuer­be­ra­tung und -planung. Dazu gehört auch die legale Steuer­opti­mie­rung.

Zivilrecht­lich: In der Regel handelt es sich um zivilrecht­liche Angele­gen­heiten. Es geht darum, die Steuer­pflicht ordnungs­gemäß zu erfüllen.


Mit einer solch umfassenden Expertise im Steuer­recht und einem Netzwerk aus erfahrenen Steuer­be­ra­tern am Nieder­rhein ist Rechts­an­walt Dr. Stephan Behrens zweifellos Ihre erste Anlauf­stelle, wenn es um rechtliche Fragen im Bereich Steuern geht.

 

Dr. jur. Stephan Behrens 
Fachan­walt für Handels- und Gesell­­­schafts­recht und für Steuer- und Steuer­straf­recht

Dr. Behrens hat nicht nur das Know-how, er pflegt auch eine frucht­bare Zusamme­n­a­r­beit mit zahlrei­chen Steuer­be­ra­tern am Nieder­rhein. Diese Synergie gewähr­leistet eine ganzheit­liche Beratung, die das Beste aus beiden Welten – dem Wirtschafts- und dem Steuer­recht – vereint, und die Geschäfts­führer in die Lage versetzt, informierte und rechts­si­chere Entschei­dungen zu treffen.